Allgemeine Verkaufsbedingungen der ELPATRA GmbH & Co. KG, Stand Februar 2021

1. Geltung

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für sämtliche Verkäufe von Produkten an unsere Geschäftskunden. Die AGB unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern wir ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Dies gilt auch dann, wenn wir von AGB unseres Kunden in Kenntnis gesetzt wurden und die Lieferung an den Kunden durchgeführt haben, ohne ihre Geltung ausdrücklich in Abrede zu stellen.

2. Bestellung und Zahlung

Die Bestellung eines Kunden ist ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss, das wir innerhalb von zwei Wochen annehmen können. Bestellungen können per E-Mail, per Fax, per Brief oder telefonisch abgegeben werden. Die Annahme erfolgt durch Übersendung der Rechnung per E-Mail.

Unsere Preise verstehen sich ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen. Die angegebenen Preise verstehen sich außerdem ohne Versand und Verpackungskosten. Diese werden Ihnen vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben.

Wenn wir die Ware versendet haben, erhält der Kunde eine Versandmitteilung und unsere Rechnung. Wenn Vorkasse verlangt wird, erhält der Kunde die Rechnung direkt nach der Bestellung. Die Zahlung wird mit Erhalt der Rechnung sofort fällig. Der Verzug tritt 30 Tage später ohne Mahnung ein. Der Kunde darf gegen unsere Forderungen nur insofern ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen oder die Aufrechnung erklären, als seine eigenen Forderungen rechtskräftig festgestellt sind. Die Abtretung von Forderungen gegen Dritte wird nicht als Erfüllung des Zahlungsanspruchs akzeptiert.

Je nach Warenart und/oder Bonität des Kunden behalten wir uns vor, Vorkasse zu verlangen.

3. Lieferung und Umtausch

Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst dann zu laufen, wenn alle technischen Fragen geklärt sind. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe der Ware an die beauftragte Spedition oder DHL (versichertes Paket) auf den Kunden über.

Ware ist grundsätzlich von der Rückgabe oder dem Umtausch ausgeschlossen. Abweichungen hiervon müssen gesondert vereinbart werden.

4. Gewährleistung und Haftung

Für Mängel an der Ware haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Als Unternehmer hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und diese anzuzeigen. Bei Nichtanzeige gilt die Ware als genehmigt. Schäden, die seitens des Kunden durch unsachgemäße Handlungen verursacht werden, begründen keinen Gewährleistungsanspruch gegen uns.

Für Verzugsschäden haften wir ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder durch unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eintreten, haften wir gegenüber dem Kunden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Schäden, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen oder arglistiger Täuschungen durch uns, unsere Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen eintreten, haften wir gegenüber dem Kunden uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

5. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung

Bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnungsbeträge behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verhält sich auf sonstige Weise vertragswidrig, so sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt.

Kann die Ware nach der Rücknahme durch uns verwertet werden, so wird der Verwertungserlös auf die Verbindlichkeiten des Kunden angerechnet. Für die Verwertung angefallene Kosten werden vorher abgezogen.

Werden bei dem Kunden Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter vorgenommen, so muss der Kunde uns hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde haftet uns für die Kosten der Rechtswahrung gemäß § 771 ZPO.

Der Kunde darf die Waren im ordentlichen Geschäftsgang an Dritte weiterverkaufen. Sämtliche hieraus resultierenden Forderungen einschließlich der Mehrwertsteuer tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen ermächtigt. Dies berührt nicht unsere eigene Einziehungsberechtigung; wir selbst werden jedoch von der Einziehung absehen, solange der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ohne Verzug erfüllt und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Tritt einer dieser Fälle ein, so wird der Kunde auf Verlangen seinen Schuldnern die Abtretung mitteilen und uns alle zur Einziehung nötigen Informationen mitteilen.

Sollte der realisierbare Wert unserer Sicherheiten 110 % des Werts der zu sichernden Forderungen übersteigen, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden im Umfang dieses Übersteigens, die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben. Wir können dabei frei wählen, welche Sicherheiten wir freigeben.

6. Importwaren und Sonderbestellungen

Als Importwaren definieren wir Waren aller Art, welche von außerhalb des Gebietes der EU ihren Ursprung haben. Als Sonderbestellungen verstehen wir u.a. Importwaren, welche im Rahmen einer Verkaufsaktion beworben werden, nicht Lagerware sind und ggf. Lieferzeit haben. Alle bei diesen Waren angegebenen Lieferzeiten sind „CIRCA“-Lieferzeiten, welche aufgrund der Unwägbarkeiten beim internationalen Import nicht verbindlich sind. Sollte es bei solchen Lieferungen zu Verzögerungen kommen, so gilt die Lieferung erst dann als trotz Fälligkeit nicht erbracht, wenn die geschätzte Lieferzeit um mehr als zwei Monate verfehlt wird. Mengenänderungen an den Verpackungseinheiten sind zur Frachtkostenoptimierung jederzeit möglich und sind Entscheidung des Herstellers. Hierfür gilt folgende Regelung: Sollte die Verpackungsmenge bis 30% erhöht werden, ist dieses vom Käufer zu akzeptieren, die Ersparnis an Frachtkosten ist 1:1 an den Käufer zu verrechnen. Sollte sich der Einheitspreis aufgrund der höheren Menge reduzieren, ist diese Ersparnis ebenfalls zu verrechnen. Sollte vom Hersteller die Verpackungseinheit reduziert werden und/oder dadurch die Frachtkosten steigen, dürfen diese Kosten nicht höher als 10% an den Käufer verrechnet werden.

7. Provisionsgeschäfte

Provisionsgeschäfte müssen gesondert vereinbart werden. Ein Provisionsgeschäft liegt vor, wenn der Kaufvertrag zwischen uns und einem Käufer durch die Vermittlung eines Dritten (= Vermittler) zustande kommt und der Vermittler hierfür eine Vergütung (= Provision) erhält. Provisionsgeschäfte mit Vermittlern werden nur akzeptiert, wenn der Käufer den Kaufpreis direkt an uns zahlt. Die Provision wird erst fällig, wenn wir die Ware vollständig geliefert haben und der Käufer sie vollständig bezahlt hat. Die Abtretung der Provisionsforderung an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Die Provisionsforderung darf nicht gegen unsere Zahlungsforderungen aus anderen Verträgen aufgerechnet werden.

8. Schutzrechte

Wir behalten sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an allen dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung überlassenen Produktbildern. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Nutzung dieser Abbildungen durch den Kunden bedarf der gesonderten Erlaubnis.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Der vereinbarte Gerichtsstand für im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis stehende Streitigkeiten ist Frankfurt am Main. Wir sind nach unserer Wahl auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.